Trinkwasseranalyse
Treffen diese fünf Kriterien auf Ihre Anlage zu, ist eine Trinkwasseranalyse notwendig
- Die Immobilie hat mehr als zwei Wohneinheiten.
- Mindestens eine Wohneinheit ist vermietet.
- In den Wohnungen sind Duschen bzw. Duschköpfe vorhanden, die zur Vernebelung des Wassers führen.
- Das Volumen des Warmwasserspeichers ist > 400 Liter oder der Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Warmwasserspeicher und letzter Entnahmestelle ist > 3 Liter.
- Es gibt eine zentrale Trinkwassererwärmung.
R. Lieske hilft Ihnen, Ihre Vermieterpflichten zu erfüllen:
§ 14 TrinkwV
- Einrichtung der Probenentnahmestellen (fordern Sie von uns ein Angebot an)
- Probenahme durch zertifizierte Probenehmer § 15 TrinkwV
§ 15 TrinkwV
- Trinkwasseranalyse auf Legionellen durch ein akkreditiertes Labor
§ 16 TrinkwV – bei Überschreiten des techn. Maßnahmenwertes unverzüglich:
- Information des Gesundheitsamtes und der Verbraucher
- Umfassende Ortsbesichtigung der Trinkwasserinstallation
- Weitergehende Untersuchungen zur genauen Eingrenzung der Kontamination
- Erstellung einer Gefährdungsanalyse, inkl. Maßnahmenplan
- Durchführung der Maßnahmen
- Nachuntersuchungen, um den Erfolg der Maßnahmen zu kontrollieren
http://www.kemper-olpe.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/PRS_TrinkwV_Kommentar.pdf