Treffen diese fünf Kriterien auf Ihre Anlage zu, ist eine Trinkwasseranalyse notwendig

  • Die Immobilie hat mehr als zwei Wohneinheiten.
  • Mindestens eine Wohneinheit ist vermietet.
  • In den Wohnungen sind Duschen bzw. Duschköpfe vorhanden, die zur Vernebelung des Wassers führen.
  • Das Volumen des Warmwasserspeichers ist > 400 Liter oder der Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Warmwasserspeicher und letzter Entnahmestelle ist > 3 Liter.
  • Es gibt eine zentrale Trinkwassererwärmung.

R. Lieske hilft Ihnen, Ihre Vermieterpflichten zu erfüllen:

§ 14 TrinkwV

  • Einrichtung der Probenentnahmestellen (fordern Sie von uns ein Angebot an)
  • Probenahme durch zertifizierte Probenehmer § 15 TrinkwV

§ 15 TrinkwV

  • Trinkwasseranalyse auf Legionellen durch ein akkreditiertes Labor

§ 16 TrinkwV – bei Überschreiten des techn. Maßnahmenwertes unverzüglich:

  • Information des Gesundheitsamtes und der Verbraucher
  • Umfassende Ortsbesichtigung der Trinkwasserinstallation
  • Weitergehende Untersuchungen zur genauen Eingrenzung der Kontamination
  • Erstellung einer Gefährdungsanalyse, inkl. Maßnahmenplan
  • Durchführung der Maßnahmen
  • Nachuntersuchungen, um den Erfolg der Maßnahmen zu kontrollieren

 

http://www.kemper-olpe.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/PRS_TrinkwV_Kommentar.pdf

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